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Welche Genehmigungen sind für die Installation einer Klimaanlage erforderlich?

von Rolf Köhler - 5 Apr, 2025

Welche Genehmigungen sind für die Installation einer Klimaanlage erforderlich?

Ob Eigenheim, Mietwohnung oder Eigentumswohnung – die Installation einer Klimaanlage ist in vielen Fällen möglich, erfordert aber unter Umständen bestimmte Genehmigungen oder Zustimmungen. Wir zeigen, worauf es bei den verschiedenen Wohnformen ankommt und welche rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind.

1. Eigenheim (Eigentümer eines Hauses)

Als Eigentümer eines freistehenden Hauses haben Sie grundsätzlich das Recht, bauliche Veränderungen wie die Installation einer Split-Klimaanlage vorzunehmen. Eine Baugenehmigung ist in der Regel nicht erforderlich. Allerdings müssen Sie sich an bestimmte rechtliche Vorgaben halten:

  • Lärmschutz: Außengeräte dürfen nachts bestimmte Dezibelwerte nicht überschreiten – z. B. 35 dB(A) in reinen Wohngebieten (laut Bundes-Immissionsschutzverordnung).
  • Abstandsflächen: Meist muss ein Mindestabstand von ca. 3 Metern zur Grundstücksgrenze eingehalten werden, um Nachbarn nicht zu stören.

Unser Tipp: Planen Sie die Position der Außeneinheit sorgfältig und achten Sie auf die Geräuschentwicklung – vor allem in der Nacht.

2. Eigentumswohnung (Teil einer WEG)

Wenn Sie in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) wohnen, benötigen Sie für die Installation einer Klimaanlage mit Außeneinheit in der Regel die schriftliche Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.

  • Die Fassade zählt zum Gemeinschaftseigentum – bauliche Veränderungen wie Bohrungen oder Anbauten müssen abgestimmt werden.
  • Ein Beschluss der Eigentümerversammlung ist meistens erforderlich.
  • Beachten Sie: Der Beschluss ist erst nach Ablauf der einmonatigen Anfechtungsfrist rechtskräftig.

Dokumentieren Sie Genehmigungen stets schriftlich – das schützt Sie bei späteren Streitigkeiten.

3. Mietwohnung

In einer Mietwohnung dürfen Sie nicht ohne Erlaubnis bauliche Veränderungen vornehmen. Das betrifft auch die Installation einer fest montierten Split-Klimaanlage.

  • Sie benötigen die schriftliche Zustimmung des Vermieters oder der Hausverwaltung.
  • In vielen Fällen wird eine fest installierte Klimaanlage an der Fassade

Ohne Genehmigung riskieren Sie Abmahnungen oder die Verpflichtung, die Anlage auf eigene Kosten wieder zu entfernen.

4. Mobile Klimageräte und Monoblock-Geräte

Mobile Klimaanlagen oder Monoblock-Geräte, die keine baulichen Eingriffe erfordern, sind in der Regel genehmigungsfrei – auch in Mietwohnungen. Dennoch sollten Sie:

  • den Mietvertrag auf Regelungen zu Lärm oder elektrischen Geräten prüfen,
  • die Lautstärke des Geräts im Auge behalten, um Nachbarschaftskonflikte zu vermeiden.

Fazit

Die Installation einer Klimaanlage ist in vielen Fällen möglich – aber nicht immer genehmigungsfrei. Während Hauseigentümer weitgehend freie Hand haben, müssen Mieter und Eigentümer in WEGs vorher Rücksprache halten und Genehmigungen einholen. Lärmschutz und Abstandsregeln sind immer zu beachten – unabhängig vom Wohnverhältnis.

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